Sollte es bei einem Einspruchsverfahren nicht zur Einigung mit der Finanzverwaltung kommen, vertreten wir Deine Interessen auch im Rahmen eines finanzgerichtlichen Verfahrens. Die entsprechenden Schritte sowie die Chancen und Risiken bewerten wir gemeinsam mit Dir im Vorfeld. Auch in diesem Bereich sagen wir Dir klar und deutlich, ob wir ein Verfahren für sinnvoll und aussichtsreich halten oder nicht.